Immobilienwissen · Prüfstand: 1. Oktober 2026
Ein freies Zimmer kann bei veränderten Lebensumständen zur Entlastung beitragen. Bevor jemand einzieht, sollten Umfang, Zeitraum und Zustimmung geklärt sein. Eine konkrete Anfrage erleichtert die Prüfung erheblich mehr als der allgemeine Satz, man wolle künftig untervermieten.
Teil der Wohnung oder vollständige Überlassung?
§ 540 BGB verlangt grundsätzlich die Erlaubnis des Vermieters, wenn der Gebrauch einem Dritten überlassen werden soll. Für die Überlassung eines Teils des Wohnraums enthält § 553 BGB eine besondere Regelung: Entsteht nach Vertragsschluss ein berechtigtes Interesse, kann ein Anspruch auf Erlaubnis bestehen.
Das gilt nicht uneingeschränkt. Das Gesetz nennt unter anderem einen wichtigen Grund in der Person des Dritten, übermäßige Belegung und sonstige Unzumutbarkeit. Die vollständige Weitergabe einer Wohnung lässt sich nicht einfach mit dem Anspruch auf teilweise Untervermietung begründen. Ob der konkrete Fall darunter fällt, muss anhand der tatsächlichen Nutzung geprüft werden.
Die Anfrage auf überprüfbare Tatsachen stützen
Unser Vorschlag: Beschreiben Sie, welcher Raum überlassen werden soll, welche Bereiche gemeinsam genutzt werden und wie Sie die Wohnung selbst weiter nutzen wollen. Nennen Sie die vorgesehene Person, den geplanten Zeitraum und den Anlass. Bleiben Sie bei erforderlichen Angaben; eine umfangreiche Sammlung persönlicher Dokumente ersetzt keine klare Beschreibung.
Organisationsbeispiel: Statt „Ich bin demnächst öfter weg“ ist für die Prüfung hilfreicher: „Geplant ist die Überlassung des hinteren Zimmers für sechs Monate; Küche und Bad sollen gemeinsam genutzt werden.“ Ob dazu ein berechtigtes Interesse besteht, ergibt sich nicht allein aus dieser Formulierung. Der Anlass und die übrigen Umstände gehören ebenfalls in die Prüfung.
Erlaubnis und Bedingungen eindeutig festhalten
Lassen Sie die Antwort möglichst so dokumentieren, dass Person, Umfang und Zeitraum später erkennbar sind. § 553 ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen, die Erlaubnis von einer angemessenen Mieterhöhung abhängig zu machen. Daraus folgt kein automatisch zulässiger pauschaler Zuschlag für jede Untervermietung.
Nach § 540 muss der Mieter ein dem Dritten beim Gebrauch zur Last fallendes Verschulden auch bei erteilter Erlaubnis vertreten. Besprechen Sie daher vorab Schlüssel, Nutzung gemeinsamer Räume und den Umgang mit Schäden. Diese organisatorischen Absprachen ersetzen nicht die Prüfung des Untermietvertrags.
Erst klären, dann verbindlich planen
Vermeiden Sie Zusagen an eine interessierte Person, deren Umsetzung von einer noch ungeklärten Erlaubnis abhängt. Wenn eine Anfrage abgelehnt wird oder unbeantwortet bleibt, lassen Sie den konkreten Anspruch prüfen, statt eine Zustimmung zu unterstellen. Touristische Kurzzeitvermietung ist von diesem Leitfaden nicht erfasst; sie kann zusätzliche Anforderungen auslösen.
Die Hinweise zum sparsamen Umgang mit Bewerbungsdaten helfen bei der Dokumentenorganisation. Wenn Sie stattdessen selbst eine andere Wohnung suchen, können Sie über unseren Suchauftrag Ihre Wohnwünsche festhalten.
Redaktion: Keberlein Immobilien. Die verlinkten Grundlagen wurden am 1. Oktober 2026 geprüft. Allgemeine Orientierung; die rechtliche und gegebenenfalls technische Beurteilung des Einzelfalls bleibt erforderlich. Das Beitragsbild ist ein KI-generiertes redaktionelles Symbolbild und zeigt kein angebotenes Objekt.

