Vertragsinformationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen für Maklerleistungen von Keberlein Immobilien.

Stand: September 2026

1. Anbieterin

Keberlein Immobilien
Inhaberin: Laetitia Keberlein
Bodmanstraße 11
88048 Friedrichshafen

Telefon: +49 155 68031055
E-Mail: info@keberlein-immobilien.de

2. Geltungsbereich und individuelle Vereinbarungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Maklerleistungen von Keberlein Immobilien, soweit sie wirksam in den jeweiligen Maklervertrag einbezogen wurden. Die bloße Nutzung dieser Website führt weder zum Abschluss eines Maklervertrags noch zur Einbeziehung dieser Bedingungen.

Individuelle Vereinbarungen, insbesondere der jeweilige Maklervertrag, Maklerauftrag und objektspezifische Abreden, haben Vorrang. Zwingende gesetzliche Vorschriften und verbraucherschützende Bestimmungen bleiben unberührt.

3. Informationen und Kontaktaufnahme über die Website

Die Website dient der allgemeinen Information über Keberlein Immobilien, angebotene Leistungen und Immobilien sowie der unverbindlichen Kontaktaufnahme. Die Darstellung einer Immobilie ist kein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss eines Kauf-, Miet- oder Maklervertrags. Auch eine Anfrage per E-Mail oder Telefon führt für sich genommen noch nicht zum Abschluss eines Maklervertrags.

Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch übereinstimmende Willenserklärungen der beteiligten Parteien und unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen Formvorschriften zustande. Änderungen sowie eine zwischenzeitliche Veräußerung oder Vermietung bleiben vorbehalten.

4. Maklervertrag und Leistungsumfang

Art und Umfang der Maklerleistung ergeben sich aus dem individuellen Maklervertrag oder Maklerauftrag. Die Tätigkeit kann insbesondere im Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder in der Vermittlung eines Vertrags bestehen.

Maklerverträge über den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses bedürfen der gesetzlichen Textform. Keberlein Immobilien schuldet eine sorgfältige Maklertätigkeit, jedoch nicht den Abschluss des angestrebten Hauptvertrags und keinen bestimmten wirtschaftlichen, steuerlichen, rechtlichen, baulichen oder finanzierungsbezogenen Erfolg.

Eine Rechts-, Steuer-, Bau- oder Finanzierungsberatung ist nicht Bestandteil der Maklerleistung, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurde und rechtlich zulässig ist.

5. Objektangaben und Unterlagen

Angaben zu Immobilien beruhen teilweise auf Informationen und Unterlagen von Eigentümern, Vermietern, Behörden oder sonstigen Dritten. Keberlein Immobilien behandelt diese Angaben mit der im Geschäftsverkehr üblichen Sorgfalt und prüft sie im Rahmen der geschuldeten Tätigkeit auf Plausibilität.

Eine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität von Angaben Dritter wird nur übernommen, wenn diese ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden oder eine entsprechende gesetzliche oder vertragliche Pflicht besteht. Entscheidungserhebliche Angaben – insbesondere zu Flächen, Zustand, Genehmigungen, Nutzungsmöglichkeiten, Energieangaben, Lasten und wirtschaftlichen Verhältnissen – sollten vor Abschluss des Hauptvertrags selbst oder durch geeignete Fachpersonen geprüft werden.

6. Mitwirkung und Vertraulichkeit

Auftraggeber und Interessenten stellen die für die Maklertätigkeit erforderlichen Informationen und Unterlagen wahrheitsgemäß und vollständig bereit und teilen wesentliche Änderungen unverzüglich mit.

Exposés und nicht öffentlich zugängliche Objektinformationen sind grundsätzlich nur für die jeweils angesprochene Person bestimmt. Eine Weitergabe an beruflich zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater oder unmittelbar in die Transaktion eingebundene Personen bleibt zulässig; im Übrigen bedarf sie der vorherigen Zustimmung, soweit kein gesetzliches Recht zur Weitergabe besteht.

7. Maklerprovision und Aufwendungsersatz

Ein Anspruch auf Maklerprovision besteht nur, wenn eine entsprechende Provisionsvereinbarung getroffen wurde und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Art, Höhe und Schuldner der Provision ergeben sich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung. Allein durch den Besuch der Website oder eine unverbindliche Anfrage entsteht keine Provisionspflicht.

Der Provisionsanspruch entsteht grundsätzlich, wenn der angestrebte Hauptvertrag infolge des Nachweises oder der Vermittlung durch Keberlein Immobilien zustande kommt. Bei der Vermittlung des Kaufs einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses gelten die zwingenden gesetzlichen Regeln über die Verteilung der Maklerkosten. Bei Wohnraummietverträgen gelten insbesondere die zwingenden Bestimmungen des Wohnungsvermittlungsgesetzes. Aufwendungsersatz wird nur verlangt, wenn er zuvor ausdrücklich und wirksam vereinbart wurde.

8. Widerrufsrecht für Verbraucher

Wird ein Maklervertrag mit einem Verbraucher im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen. In diesem Fall erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung und das gesetzliche Muster-Widerrufsformular. Mit der Maklertätigkeit vor Ablauf der Widerrufsfrist wird nur begonnen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Bedingungen ersetzen keine erforderliche Widerrufsbelehrung.

9. Haftung

Keberlein Immobilien haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Die Beschränkungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

10. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung.

11. Verbraucherstreitbeilegung

Keberlein Immobilien ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

12. Schlussbestimmungen

Zwingende gesetzliche Vorschriften und zwingende Schutzvorschriften zugunsten von Verbrauchern bleiben unberührt. Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an ihre Stelle treten die gesetzlichen Vorschriften.

Hinweis: Diese AGB gelten nur, wenn sie wirksam in den jeweiligen Maklervertrag einbezogen werden. Individuelle Vertragsunterlagen und eine gesonderte Widerrufsbelehrung können zusätzlich erforderlich sein.