Tipp geben · Wertschätzung erhalten
Ein wertvoller Hinweis verdient Anerkennung.
Sie kennen eine Eigentümerin oder einen Eigentümer, die oder der über Verkauf oder Vermietung nachdenkt? Besprechen Sie Ihren Hinweis vertraulich mit Keberlein Immobilien.

Tippgeber-Programm
Bis zu 7.000 € Tippgeber-Provision*
Ein guter Kontakt kann der Anfang einer erfolgreichen Vermittlung sein. Wir legen vorab persönlich und schriftlich fest, unter welchen Voraussetzungen Ihr Hinweis vergütet wird.
*Die konkrete Höhe richtet sich nach Immobilie, Auftrag und tatsächlichem Vermittlungserfolg. Allein durch die Übermittlung eines Hinweises entsteht noch kein Provisionsanspruch.
So funktioniert es
Drei Schritte. Klar vereinbart.
01
Hinweis vorab besprechen
Teilen Sie zunächst nur Immobilienart, Ort und allgemeine Eckdaten mit. Namen oder Kontaktdaten Dritter werden für diese erste Prüfung noch nicht benötigt.
02
Zustimmung und Vereinbarung klären
Die Eigentümerseite stimmt einer Kontaktaufnahme zu. Höhe, Voraussetzungen und Fälligkeit der Tippgeber-Provision werden vor Beginn der Vermittlung schriftlich vereinbart.
03
Erfolgreich vermitteln und vergüten
Kommt auf Grundlage Ihres Hinweises eine erfolgreiche Vermittlung zustande, erfolgt die Auszahlung nach Eintritt der schriftlich vereinbarten Voraussetzungen.
Die Voraussetzungen
Fair und transparent geregelt.
Ein Hinweis kann berücksichtigt werden, wenn:
- Immobilie und Eigentümerkontakt Keberlein Immobilien noch nicht bekannt sind,
- kein laufender Kontakt oder Vermittlungsauftrag besteht,
- der Hinweis vor der direkten Kontaktaufnahme gemeldet wird,
- die Eigentümerseite einer Kontaktaufnahme ausdrücklich zugestimmt hat,
- und vor Beginn der Vermittlung eine schriftliche Tippgebervereinbarung geschlossen wurde.
Bei mehrfach eingehenden Hinweisen gelten die Regelungen der schriftlichen Vereinbarung. Auch die konkrete Vergütung und ihre Fälligkeit werden dort festgelegt.
Gut zu wissen
Ihre Fragen. Klare Antworten.
Wie hoch ist die Tippgeber-Provision?
Die Höhe wird individuell und schriftlich vereinbart und kann bis zu 7.000 € betragen. Entscheidend sind die Immobilie, der Auftrag und der tatsächliche Vermittlungserfolg.
Welche Angaben werden zuerst benötigt?
Immobilienart, Ort und allgemeine Eckdaten genügen für die erste Prüfung. Bitte übermitteln Sie zunächst keine Namen oder Kontaktdaten der Eigentümerseite.
Wann wird die Provision ausgezahlt?
Sobald sämtliche in der schriftlichen Tippgebervereinbarung festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind.
Was gilt bei einem bereits bekannten Objekt?
Bereits bekannte Immobilien oder laufend betreute Kontakte können grundsätzlich nicht als provisionsfähiger Tipp berücksichtigt werden.
Ihr nächster Schritt
Sie haben einen Hinweis?
Nennen Sie zunächst nur Immobilienart, Ort und allgemeine Eckdaten. Das weitere Vorgehen stimmen wir vertraulich mit Ihnen ab.
Informationen zur Verarbeitung Ihrer eigenen Kontakt- und Anfragedaten finden Sie in der Datenschutzerklärung. Bitte übermitteln Sie personenbezogene Daten Dritter erst nach deren Zustimmung und unserer gemeinsamen Abstimmung.
