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Befristeter Mietvertrag: Warum ein Enddatum allein nicht genügt

Grundriss, Schlüssel und Unterlagen für den Verkauf einer Immobilie in Friedrichshafen

Immobilienwissen · Prüfstand: 1. Oktober 2026

Eine Wohnung soll für eine überschaubare Zeit vermietet werden. Daraus folgt noch nicht, dass jedes eingetragene Enddatum rechtlich trägt. Für gewöhnlichen Wohnraum verlangt das Gesetz mehr als einen Kalendertermin. Entscheidend sind der konkrete Befristungsgrund und seine rechtzeitige Mitteilung.

Welche Gründe das Gesetz nennt

§ 575 BGB nennt drei Fallgruppen für die Zeit nach Mietende: geplante Wohnnutzung durch den Vermieter, seine Familie oder Haushaltsangehörige; bestimmte zulässige Beseitigungs-, wesentliche Änderungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen, die durch Fortsetzung erheblich erschwert würden; sowie die Vermietung an eine zur Dienstleistung verpflichtete Person.

Der Grund muss bei Vertragsschluss schriftlich mitgeteilt werden. Fehlt diese Voraussetzung, gilt das Mietverhältnis nach der Vorschrift als unbefristet. Ein bloßer Wunsch nach Flexibilität ist nicht mit einer der genannten Fallgruppen gleichzusetzen. Dieser Beitrag behandelt keine Sonderfälle wie ausschließlich vorübergehenden Gebrauch.

Den Plan konkret beschreiben statt eine Formel übernehmen

Unser Vorschlag für Vermieter: Halten Sie vor der Vertragsgestaltung fest, wer die Räume später wie nutzen soll oder welche konkrete Maßnahme vorgesehen ist. Legen Sie den geplanten Ablauf daneben. Prüfen Sie mit rechtlicher Unterstützung, ob tatsächlicher Plan, Begründung und Enddatum zusammenpassen.

Beispiel zur Vorbereitung: „Vielleicht irgendwann selbst nutzen“ beschreibt eine offene Überlegung. Ein konkret geplanter späterer Bezug durch eine bestimmte Person wirft andere Prüfungsfragen auf. Auch eine genauere Formulierung garantiert für sich genommen keine wirksame Befristung; sie muss den tatsächlichen Umständen entsprechen.

Vor Ablauf kann erneut Klarheit verlangt werden

Frühestens vier Monate vor Ablauf kann der Mieter nach § 575 verlangen, dass der Vermieter binnen eines Monats mitteilt, ob der Befristungsgrund noch besteht. Eine verspätete Antwort kann einen Anspruch auf entsprechende Verlängerung auslösen. Verzögert sich der Grund, kann Verlängerung um diesen Zeitraum verlangt werden; entfällt er, kommt eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit in Betracht.

Notieren Sie deshalb nicht nur das Enddatum. Sinnvoll sind auch ein Termin zur Überprüfung des eigenen Plans, der Eingang einer Auskunftsanfrage und die dazugehörige Antwort. Änderungen sollten nachvollziehbar dokumentiert werden, statt allein telefonisch besprochen zu bleiben.

Die eigene Wohnplanung nicht auf Vermutungen stützen

Für Mieter ist entscheidend, welche Bindung tatsächlich vereinbart wird und welche Ausstiegsmöglichkeiten bestehen. Klären Sie das vor der Unterschrift. Ein möglicher Arbeitsplatzwechsel oder eine nur vorläufige Planung sollte nicht erst nach Abschluss zur Sprache kommen.

Für Vermieter gehört ein belastbares Nutzungsmodell vor den Inserattext. Möbel allein lösen die Frage der Befristung nicht; dazu ergänzt unser Beitrag Möbliert vermieten die Vorbereitung. Informationen zur Präsentation und Vermittlung Ihrer Wohnung finden Sie unter Immobilie vermieten. Eine konkrete Befristung sollte rechtlich geprüft werden.

Redaktion: Keberlein Immobilien. Die verlinkten Grundlagen wurden am 1. Oktober 2026 geprüft. Allgemeine Orientierung; die rechtliche und gegebenenfalls technische Beurteilung des Einzelfalls bleibt erforderlich. Das Beitragsbild ist ein KI-generiertes redaktionelles Symbolbild und zeigt kein angebotenes Objekt.

Keberlein Immobilien
Immobilienvermittlung im Bodenseekreis und in München. Ihre Ansprechpartnerin: Laetitia Keberlein.

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