Ein ähnliches Haus steht für einen hohen Preis im Internet. Heißt das, dass Ihre Immobilie genauso viel wert ist? Nicht unbedingt. Für eine gute Verkaufsentscheidung sollten Sie drei Zahlen auseinanderhalten: den Angebotspreis, den tatsächlich vereinbarten Kaufpreis und eine begründete Einschätzung des Marktwerts.
Drei Zahlen mit unterschiedlicher Aussage
Der Angebotspreis ist zunächst die Preisvorstellung eines Verkäufers. Der Kaufpreis entsteht aus einer konkreten Einigung. Der Marktwert beschreibt nach § 194 BauGB dagegen den unter üblichen Bedingungen zum Bewertungszeitpunkt erzielbaren Preis; dabei spielen rechtliche Gegebenheiten, Eigenschaften und Lage der Immobilie eine Rolle.
Ein Inserat beweist deshalb weder einen erzielten Verkaufspreis noch die Nachfrage. Es kann außerdem bereits länger online sein oder Bedingungen enthalten, die im ersten Blick auf den Preis nicht sichtbar werden.
Vergleichen Sie mehr als Quadratmeter
- Stimmen Mikrolage, Aussicht, Erreichbarkeit und mögliche Lärmeinwirkungen überein?
- Sind Zustand, Baujahr, Modernisierungen und energetische Eigenschaften vergleichbar?
- Wie unterscheiden sich Grundriss, Geschoss, Aufzug, Außenflächen und Stellplätze?
- Gibt es eine Vermietung, Nutzungsbeschränkungen oder offene Fragen zur Eigentümergemeinschaft?
Gerade am Bodensee reicht das Wort „seenah“ nicht aus. Ein tatsächlich nutzbarer Blick, die Orientierung der Räume und die konkrete Umgebung können zu sehr unterschiedlichen Wohnqualitäten führen.
Eine Preisspanne braucht eine Begründung
Eine hilfreiche Einordnung zeigt, welche Daten zugrunde liegen, auf welchen Zeitpunkt sie sich bezieht und wo Unsicherheiten bestehen. Fehlende Unterlagen sollten als offene Punkte benannt werden. Ein scheinbar exakter Eurobetrag ist wenig wert, wenn seine Grundlage unklar bleibt.
Praxistipp: Lassen Sie sich den vorgeschlagenen Angebotspreis in drei Schritten erläutern: Welche Vergleiche passen? Welche Zu- oder Abschläge sind plausibel? Welche Informationen fehlen noch?
Vor dem Vermarktungsstart einen Prüfpunkt vereinbaren
Legen Sie fest, wann Sie die Resonanz gemeinsam auswerten. Relevant sind nicht nur Aufrufe, sondern passende Anfragen, Besichtigungen, konkrete Rückmeldungen und Kaufangebote. Wenige Anfragen können verschiedene Ursachen haben. Preis, Darstellung und Informationsqualität sollten deshalb zusammen betrachtet werden.
Eine persönliche Marktpreiseinschätzung schafft Orientierung. Sie ersetzt kein förmliches Verkehrswertgutachten, wenn ein solches für einen bestimmten Zweck benötigt wird.
Weiterführende Quelle: § 194 BauGB – Verkehrswert
Was bedeutet das für Ihre Immobilie?
Wir besprechen Ihre Ausgangslage persönlich und ordnen die nächsten Schritte gemeinsam ein.
Weiterdenken. Gut vorbereitet bleiben.

