Zwei Wohnungen mit derselben angegebenen Wohnfläche können sich im Alltag deutlich unterscheiden. Ein langer Flur, Dachschrägen oder ungünstig angeordnete Türen beeinflussen die Nutzbarkeit. Für eine gute Entscheidung gehören Flächenangabe, Berechnungsgrundlage und Grundriss deshalb zusammen.
Zuerst nach der Grundlage fragen
Aus welchem Dokument stammt die Fläche? Wann wurde sie ermittelt? Welche Berechnungsmethode wurde verwendet? Eine Zahl aus einem alten Inserat ist keine vollständige Erläuterung. Auch eine mit „ca.“ bezeichnete Fläche sollte nachvollziehbar sein.
Bei Unklarheiten oder Veränderungen am Gebäude kann eine fachkundige Überprüfung sinnvoll sein. Ein eingerichteter Grundriss dient der Orientierung; eingezeichnete Möbel sind kein Nachweis für exakte Abmessungen.
Dachschrägen und Außenflächen differenziert betrachten
Wenn nach der Wohnflächenverordnung gerechnet wird, werden Raumteile ab zwei Metern lichter Höhe vollständig und Bereiche von einem bis unter zwei Metern zur Hälfte berücksichtigt. Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen werden nach § 4 WoFlV in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte angerechnet. Welche Grundlage im konkreten Fall maßgeblich ist, muss gesondert geklärt werden.
Nutzbarkeit auf dem Plan prüfen
- Wo stehen Türen, Heizkörper und größere Fensterflächen?
- Sind genügend zusammenhängende Wandflächen vorhanden?
- Lassen sich gewünschte Möbel mit realistischen Maßen stellen?
- Sind Verkehrswege und Stauraum sinnvoll angeordnet?
- Welche Räume sind Durchgangsräume und welche lassen sich unabhängig nutzen?
Gerade für Homeoffice, Familienzuwachs oder einen späteren Wechsel der Nutzung lohnt sich ein zweiter Blick. Ein zusätzliches Zimmer nützt nur dann wie gewünscht, wenn Lage, Zuschnitt und Erschließung dazu passen.
Praxistipp: Tragen Sie die wichtigsten eigenen Möbel maßstäblich ein und markieren Sie die üblichen Wege. Prüfen Sie anschließend vor Ort nach, ob die Planung mit den tatsächlichen Maßen übereinstimmt.
Beim Verkauf konsistent bleiben
Nutzen Sie in Exposé, Inserat und Unterlagen dieselbe geprüfte Grundlage. Benennen Sie offene Fragen früh und unterscheiden Sie Wohnfläche von anderen Flächen. Das erleichtert Interessenten die Prüfung und verhindert unnötige Rückfragen.
Eine saubere Dokumentation beginnt mit den richtigen Unterlagen zum Immobilienverkauf.
Weiterführende Quelle: § 4 WoFlV – Anrechnung der Grundflächen
Was bedeutet das für Ihre Immobilie?
Wir besprechen Ihre Ausgangslage persönlich und ordnen die nächsten Schritte gemeinsam ein.
Weiterdenken. Gut vorbereitet bleiben.

