Journal Immobilienwissen

Maklerkosten beim Wohnungskauf: Zwei Vertragsmodelle richtig unterscheiden

Drei unterschiedliche Hausmodelle aus hellem Holz auf einem Tisch – KI-generiertes Symbolbild

Immobilienwissen · Prüfstand: 1. Oktober 2026

Bei einer Eigentumswohnung oder einem Einfamilienhaus reicht die Frage nach einem Prozentsatz nicht aus. Zunächst muss klar sein, wer welchen Maklervertrag abgeschlossen hat. Die folgenden Regeln erklären zwei unterschiedliche Konstellationen für Käufe durch Verbraucher.

Den Anwendungsbereich zuerst klären

§ 656b BGB beschränkt die besonderen Verteilungsregeln der §§ 656c und 656d auf Fälle, in denen der Käufer Verbraucher ist. Die Vorschriften betreffen den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses. Übertragen Sie sie nicht ungeprüft auf Gewerbeobjekte, Mehrfamilienhäuser oder andere Erwerbskonstellationen.

Sammeln Sie Exposé, Maklervereinbarung und die Angaben zur Käuferprovision. Prüfen Sie, ob Beträge als Gesamtbetrag einschließlich einer gegebenenfalls anfallenden Umsatzsteuer ausgewiesen sind. Ein Vergleich ist nur sinnvoll, wenn Bezugsgröße und Leistungsumfang eindeutig sind. Dieser Beitrag nennt bewusst keinen angeblich ortsüblichen Satz für Bodenseekreis oder München.

Modell eins: Beide Parteien schließen Maklerverträge

Verspricht sich der Makler von beiden Kaufvertragsparteien eine Vergütung, müssen sich diese nach § 656c BGB in gleicher Höhe verpflichten. Unentgeltliche Tätigkeit für eine Seite schließt in dieser Konstellation eine Vergütungspflicht der anderen aus. Auch ein Erlass wirkt zugunsten der jeweils anderen Partei.

Für die praktische Prüfung bedeutet das: Lassen Sie sich das Vertragsmodell und die daraus folgende eigene Verpflichtung erklären. Vergleichen Sie nicht einen pauschalen Betrag auf einer Seite mit einem Prozentsatz auf der anderen, ohne beide in Euro für denselben Kaufpreis umzurechnen.

Modell zwei: Nur eine Partei hat den Makler beauftragt

Wird vereinbart, dass die andere Kaufvertragspartei Maklerlohn bezahlt oder erstattet, muss die beauftragende Partei nach § 656d BGB mindestens in gleicher Höhe verpflichtet bleiben. Der Anspruch gegen die andere Partei wird erst nach Zahlung der beauftragenden Partei und einem entsprechenden Nachweis fällig.

Diese Nachweisregel gehört zu dieser Kostenübernahmekonstellation. Sie sollte nicht ohne Prüfung mit dem Modell zweier Maklerverträge vermischt werden. Halten Sie fest, auf welche Vereinbarung sich die Rechnung stützt und welche Voraussetzungen für Ihre Zahlung genannt sind.

Mit einer vollständigen Kostenübersicht entscheiden

Fiktives Beispiel: Eine Seite soll 4.000 Euro zahlen, die andere bei demselben Geschäft 8.000 Euro. Die Beträge allein erklären nicht das Vertragsmodell, geben aber Anlass, die einschlägige Verteilungsregel und die Vereinbarungen vor einer Bindung prüfen zu lassen. Das Beispiel beschreibt keinen konkreten Auftrag von Keberlein Immobilien.

Tragen Sie vereinbarte Vergütung, Berechnungsgrundlage, Fälligkeit und gegebenenfalls erforderlichen Zahlungsnachweis in Ihr Kaufbudget ein. Unsere Übersicht zu den Kaufnebenkosten ergänzt die weiteren Positionen. Eigentümer finden Informationen zur Zusammenarbeit unter Immobilie verkaufen. Bei Zweifeln an einer konkreten Vereinbarung ist rechtliche Prüfung vor Abschluss sinnvoll.

Redaktion: Keberlein Immobilien. Die verlinkten Grundlagen wurden am 1. Oktober 2026 geprüft. Allgemeine Orientierung; die rechtliche und gegebenenfalls technische Beurteilung des Einzelfalls bleibt erforderlich. Das Beitragsbild ist ein KI-generiertes redaktionelles Symbolbild und zeigt kein angebotenes Objekt.

Keberlein Immobilien
Immobilienvermittlung im Bodenseekreis und in München. Ihre Ansprechpartnerin: Laetitia Keberlein.

← Zurück zum Journal